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Am neuen Wohnort

Nach der Ankunft am Wohnort haben Sie als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin beziehungsweise eingliederungshilfeberechtigter Ehegatte oder Abkömmling sowie als Deutscher oder Deutsche bestimmte Rechte und Pflichten, die in dieser Lebenslage näher erläutert werden.

Zu den Rechten gehören beispielsweise Beratung und Betreuung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenversorgung.

Zu den Pflichten gehören unter anderem die Anmeldung in der Wohnsitzgemeinde und die Beantragung von Ausweisdokumenten.

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Hauptstraße 22
73557 Mutlangen

Tel.: 07171/703-0
Fax : 07171/703-80
info@mutlangen.de

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"Als Bürgermeisterin von Mutlangen darf ich Sie alle recht herzlich in Mutlangen, einer liebens- und lebenswerten Gemeinde mit rund 6.700 Einwohnern im Ostalbkreis willkommen heißen."Weiterlesen

Stephanie Eßwein, Bürgermeisterin