Bebauungspläne
Einsichtnahme in Bebauungspläne
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen zu
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
- zur zulässigen Dachform.
In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.
Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.
Ein Teil der rechtskräftigen Bebauungspläne wurden digitalisiert. Diese können Sie hier einsehen.
Bebauungspläne welche sich in der öffentlichen Auslegung befinden, können Sie hier einsehen.
Für Bebauungsplanauskünfte dürfen Sie sich gerne an Frau Grieb 07171/703-23 sowie Herrn Siedle 07171/703-26 wenden.