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Ferienbetreuung

Kinderferienbetreuung

Die Gemeinde Mutlangen bietet eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder aus Mutlangen in der Grundschule, Hauptstraße 5 an.

Die Ferienbetreuung findet bei Bedarf in den Schulferien statt und wird von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr angeboten.
Es können ganze Ferienblöcke oder einzelne Ferientage gebucht werden.

Wir bitten um Beachtung von folgender Änderung:
Die Gebühr wurde neu kalkuliert. Der Gemeinderat Mutlangen hat in öffentlicher Sitzung am 19.03.2024 beschlossen, dass ab den Sommerferien 2024 eine Gebühr von 15,00 € pro Tag und Teilnehmer für die Ferienbetreuung der Gemeinde Mutlangen verlangt wird.
Die Betreuung erfolgt durch pädagogisches Fachpersonal, derzeit aus Betreuungskräften des Deutschen Roten Kreuzes aus dem Bereich Schulbegleitung. Je nach Teilnehmeranzahl werden ein bis zwei Betreuungskräfte des DRK die Kinder betreuen. Unterstützt werden die Betreuungskräfte von einer ehrenamtlichen Betreuungskraft.
Auf dem Programm stehen unterschiedliche Aktivitäten, u.a. Basteln, Spielen, Werkangebote, teilweise Kochprojekte und verschiedene Aktionen.
Eine Verpflegung (Vesper und Getränk) muss von zu Hause mitgebracht werden.

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Ferienbetreuung in Mutlangen grundsätzlich in jedem Schuljahr für folgende Ferien angeboten wird:
- Herbstferien
- die 2. Woche in den Weihnachtsferien
- Faschingsferien
- die 2. Woche in den Osterferien
- die 3. + 4. Woche in den Sommerferien

Das tatsächliche Zustandekommen der Ferienbetreuung hängt von der Mindestteilnehmeranzahl von 5 Kindern pro Tag ab und wird ca. ein - zwei Wochen vor Beginn entschieden.
Ihre Anmeldungen geben Sie bitte bis zu der in der Anmeldung angegebenen Frist direkt im Sekretariat der Grundschule, Hauptstraße 5 ab.
Sollte eine Ferienbetreuung, zu der Sie Ihr Kind angemeldet haben, mangels Teilnehmerzahlen nicht stattfinden, werden Sie darüber informiert.
Bitte beachten Sie: Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldegebühr ist auch bei Nichtteilnahme zu entrichten.

Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen Frau Hopfenzitz vom Rathaus (hopfenzitz@mutlangen.de, 07171/703-48) gerne zur Verfügung.


 
- Zur Teilnahme berechtigte Kinder
Kinder mit Erstwohnsitz in Mutlangen im Alter von 6 – 10 Jahren und Kinder, die die Grundschule Mutlangen besuchen.
- Betreuungszeiten
An den im Anmeldebogen definierten Ferientagen jeweils von 7.30 Uhr – 13.30 Uhr.
- Betreuungsort
Grundschule Mutlangen, Hauptstraße 5, 73557 Mutlangen, im Kernzeitraum EG. Je nach Aktivität kann die Betreuung während der Betreuungszeit auch an einem anderen Ort stattfinden.
- Anmeldeverfahren
Die Anmeldung muss spätestens bis zum im Anmeldebogen notierten Datum vor Beginn der jeweiligen Ferien durch Abgabe des unterschriebenen Anmeldeformulars beim Sekretariat der Grundschule erfolgen. Die Aufnahme zur Ferienbetreuung erfolgt nach Unterzeichnung des Anmeldeformulars mit gleichzeitiger Erteilung eines Lastschriftmandats zum Bankeinzug der Teilnahmegebühr.
- Verbindlichkeit der Anmeldung
Die Anmeldung ist verbindlich, d.h. die tagesbezogene Teilnahmegebühr ist auch zu bezahlen, wenn eine tatsächliche Teilnahme nicht erfolgt.
- Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr von 15,00 € je Tag schulden alle Personensorgeberechtigten gesamtschuldnerisch. Sie ist am ersten Ferientag der jeweiligen Ferien fällig und wird aufgrund der abzugebenden Abbuchungsermächtigung von der Gemeinde Mutlangen nach den Ferien eingezogen. Das SEPA-Lastschriftmandat auf dem Anmeldeformular ist unbedingt auszufüllen.
- Aufsicht, Haftung
(1) Während der Betreuungszeiten ist das Betreuungspersonal grundsätzlich für die Kinder verantwortlich. Die Aufsichtspflicht der Gemeinde beginnt mit der Übernahme der Kinder durch die Betreuungskräfte in der Einrichtung. Die Kinder, die an den Betreuungsangeboten teilnehmen, sind während der Betreuung gesetzlich gegen Unfall versichert. Unfälle, die eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen, sind sofort der Betreuungskraft zu melden, die diese Meldung an die Gemeinde zur Aufnahme einer Unfallanzeige weitergibt. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht.
(2) Die Gemeinde haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Kinder. Es wird empfohlen, diese Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen.
- Datenerhebung
Die Gemeinde Mutlangen als Träger der Maßnahme ist berechtigt, zur Erfüllung der Aufgaben nach diesen Richtlinien und Grundsätzen, die notwendigen persönlichen Daten der Kinder und ihrer Sorgeberechtigten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen.

Kontakt

Sekretariat der Grundschule
Frau Madysa
Tel. 07171/778080

Sprechzeiten

Mo.- Fr. von
8.00 bis 12.00 Uhr

benz

"Als Bürgermeisterin von Mutlangen darf ich Sie alle recht herzlich in Mutlangen, einer liebens- und lebenswerten Gemeinde mit rund 6.700 Einwohnern im Ostalbkreis willkommen heißen."Weiterlesen

Stephanie Eßwein, Bürgermeisterin