Die Erlaubnis zur Feuerbestattung als Voraussetzung für die Seebestattung können Sie nur erhalten, wenn folgende Unterlagen vorliegen:
- ausdrückliche Verfügung der verstorbenen Person oder - falls eine solche nicht vorliegt - der nächsten Verwandten
- den nicht vertraulichen Teil der Todesbescheinigung oder die Sterbeurkunde bei Sterbefällen außerhalb des Landes Baden-Württemberg
- Bescheinigung der Gemeinde des Sterbeorts, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bekannt sind
- Bescheinigung eines zuständigen Arztes, dass er bei der Untersuchung der Leiche keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt hat (zweite Leichenschau).
Die Erlaubnis, die Urne dem Meer zu übergeben, erhalten Sie von der Gemeinde-/ Stadtverwaltung, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat.
Hinweis: Die Untersuchung der verstorbenen Person ist von einem anderen Arzt als demjenigen, der die Leichenschau durchgeführt hat, vorzunehmen. Über die zuständigen Ärzte können die Landratsämter und die Stadtverwaltungen der Stadtkreise Auskunft geben, die für den Sterbeort beziehungsweise Einäscherungsort zuständig sind.