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Was erledige ich wo?

Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle kommunalen Dienstleistungen von der Anmeldung eines Wohnsitzes bis zur Ausstellung von Führungszeugnissen. Zu jeder Dienstleistungen sind die notwendigen Schritte, Ansprechpartner, Unterlagen und Formulare aufgeführt.

Hinweise zur Bedienung

Über die Buchstabenleiste A-Z können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben der Titel der Verfahrensbeschreibungen treffen. Klicken Sie zum Beispiel auf "M", erhalten Sie eine Liste von Verfahrenstypen, die im Titel ein "M" als Anfangsbuchstabe führen.

Leistungen

Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei

  • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt und
  • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde Ihnen, dass sie

  • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
  • dieses nicht ausübt.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Grundstück liegt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies der beurkundende Notar oder die beurkundende Notarin.

Er oder sie beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

Fristen

Der Inhalt des Kaufvertrags muss der Gemeinde unverzüglich mitgeteilt werden.

Will die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausüben, muss sie dies den Beteiligten schriftlich innerhalb von drei Monaten mitteilen.

Besteht ein Vorkaufsrecht nicht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber unverzüglich ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis gilt als Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Höhe der Gebühren für ein Negativzeugnis richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Siehe Fristen

Hinweise

keine

Freigabevermerk

  • 18.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Hauptstraße 22
73557 Mutlangen

Tel.: 07171/703-0
Fax : 07171/703-80
info@mutlangen.de

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"Als Bürgermeisterin von Mutlangen darf ich Sie alle recht herzlich in Mutlangen, einer liebens- und lebenswerten Gemeinde mit rund 6.700 Einwohnern im Ostalbkreis willkommen heißen."Weiterlesen

Stephanie Eßwein, Bürgermeisterin