Hinweis für die Mutlanger Vereine - Vereinsförderung 2022
Anforderung von Mitgliederlisten
Laufende Vereinsförderung
Die Gemeindeverwaltung möchte alle Mutlanger Vereine daran erinnern, dass für die Ermittlung der Vereinsförderung, für das Jahr 2022, die Vorlage der Mitgliederlisten zum 30.06. und 31.12. erforderlich sind.
Nach den Vereinsförderrichtlinien werden die laufenden Förderbeträge auf der Grundlage der in Mutlangen mit erstem Wohnsitz gemeldeten Vereinsmitglieder errechnet. Maßgebend sind die durchschnittlichen Mitgliederzahlen nach den Mitgliederlisten zum 30.06. und 31.12. des Jahres. Die Vereine werden gebeten, diese Listen bei Frau Ascher, Zimmer 13, abzugeben oder uns per E-Mail (ascher@mutlangen.de) zuzuschicken.