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Hinweis für die Mutlanger Vereine

Vereinsförderung 2024: Anforderung von Mitgliederlisten

Laufende Vereinsförderung
Die Gemeindeverwaltung möchte alle Mutlanger Vereine daran erinnern, dass für die Ermittlung der Vereinsförderung, für das Jahr 2024, die Vorlage der Mitgliederlisten zum 30.06. und 31.12. erforderlich sind.
Nach den Vereinsförderrichtlinien werden die laufenden Förderbeträge auf der Grundlage der in Mutlangen mit erstem Wohnsitz gemeldeten Vereinsmitglieder errechnet. Maßgebend sind die durchschnittlichen Mitgliederzahlen nach den Mitgliederlisten zum 30.06. und 31.12. des Jahres. Die Vereine werden gebeten, diese Listen an Frau Hopfenzitz per Mail zu senden (hopfenzitz@mutlangen.de) oder in Zimmer 13 abzugeben.
Förderung von Investitionen
Die finanzielle Förderung von im Jahr 2025 geplanten Investitionen muss bis zum 30.11.2024 bei der Gemeinde schriftlich beantragt werden. Aus dem Antrag muss die Art der Investitionsmaßnahme, die voraussichtlichen Investitionsausgaben und die vom Verein vorgesehene Finanzierung hervorgehen. Der Fördersatz beträgt bei Baumaßnahmen und der Beschaffung von Fahrzeugen 10%, beim Kauf sonstiger beweglicher Gegenstände 25% der Investitionsausgaben. Investitionen unter 2.000 € werden nicht gefördert.

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"Als Bürgermeisterin von Mutlangen darf ich Sie alle recht herzlich in Mutlangen, einer liebens- und lebenswerten Gemeinde mit rund 6.700 Einwohnern im Ostalbkreis willkommen heißen."Weiterlesen

Stephanie Eßwein, Bürgermeisterin