Gemeinsamer qualifzierter Mietspiegel
Gemeinsamer qualifizierter Mietspiegel für Schwäbisch Gmünd, Lorch, Waldstetten, Mutlangen sowie den Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe mit den Gemeinden Bartholomä, Böbingen a.d. Rems, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen sowie Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen wird am 01.12.2024 veröffentlicht und tritt rückwirkend ab 01.07.2024 in Kraft
__________________________________________________________________
Den gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel als Datei finden Sie hier. (2,178 MB)
Den Link zur Online-Version des Mietspiegels finden Sie hier.
__________________________________________________________________
Die Stadt Schwäbisch Gmünd mit den umliegenden Städten und Gemeinden haben in den letzten Jahren weiter an Attraktivität und steigender Beliebtheit in der Region Ostwürttemberg gewonnen.
Zahlreiche bauliche Entwicklungsmaßnahmen und Neubauprojekte in den letzten Jahren stehen für eine nachhaltige und positive Entwicklung unserer Raumschaft. Neue Wohngebiete wurden erschlossen sowie viele impulsgebende Innenentwicklungsmaßnahmen in den beteiligten Städten und Gemeinden konnten verwirklicht werden.
Dabei ergaben sich viele neue Chancen und Möglichkeiten für das Wohnen in unseren Städten und Gemeinden.
Der Wohnungsmarkt ist in den letzten beiden Jahren sehr stark in Bewegung geraten und erfährt eine in dieser Form noch nie dagewesene Konstellation.
Verlässliche und ausgewogene Mieten sind daher für alle Beteiligten eine wichtige Voraussetzung.
Für die jeweiligen Städte und Gemeinden ist es daher von großer Bedeutsamkeit, dass für alle Einwohner ein passendes und bezahlbares Wohnangebot vorhanden ist. Wohnen ist ein unumstrittenes Grundbedürfnis, das allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Alter und Herkunft in geeigneter Form zur Verfügung stehen muss. Die Menschen sollen sich in unseren Städten und Gemeinden wohlfühlen.
Die Stadt Schwäbisch Gmünd hat 2014 erstmalig einen qualifizierten Mietspiegel erstellt. Nach der Fortschreibung 2016 erfolgte 2018 eine Neuerstellung
eines gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Schwäbisch Gmünd, der Stadt Lorch, den Gemeinden Mutlangen und Waldstetten.
Bei der Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels zum Stichtag 01.07.2022 wurden erstmals neben den bisher beteiligten Städten und Gemeinden auch die beiden Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe mit den Gemeinden Bartholomä, Böbingen a.d. Rems, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen sowie Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen mitbeteiligt. 2024 wurde nun die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels für die nächsten 2 Jahre vorgenommen.
Der Mietspiegel für den Zeitraum 2024 bis 2026 wurde mit Hilfe einer reduzierten Stichprobenerhebung an die aktuelle Marktentwicklung angepasst.
Der Mietspiegel in der vorliegenden Form wurde im Vorfeld in allen beteiligten Gemeinden als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Er tritt rückwirkend am 1. Juli 2024 in Kraft mit einer Gültigkeit von zwei Jahren und wird zum 01. Dezember 2024 veröffentlicht.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist gemäß der Bundesregierung das zuverlässigste Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete. An einen qualifizierten Mietspiegel werden entsprechend erhöhte Anforderungen gestellt. Neben der Erfüllung der wissenschaftlichen Grundsätze muss er von der Stadt /Gemeinde oder von den Interessensvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt werden.
Sinn und Zweck eines solchen gemeinsamen Mietspiegels ist es, eine möglichst große Transparenz für den Mietwohnungsmarkt herzustellen und damit sowohl Mietern als auch Vermietern eine sorgfältig und abgestimmte Orientierungshilfe und Verlässlichkeit über Miethöhen zu geben.
Die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2024 – 2026 wurde wie bereits bei der Neuerstellung 2022 unter Beteiligung des EMA-Instituts vorgenommen. Dabei wurden die Voraussetzungen für die Anerkennung zum qualifizierten Mietspiegel geschaffen, indem die Erstellung des Mietspiegels nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden bei Datenerhebung und Datenauswertung erfolgt.
Die jeweiligen Städte und Gemeinden sowie deren Bürgerinnen und Bürger, Mieter und Vermieter haben damit die Möglichkeit ab dem 01.12.2024 auf einen eigenen Mietspiegel zurückzugreifen.
An dieser Stelle gilt unser besonderer Dank allen Akteuren, die bei der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels mitgewirkt haben. Neben dem EMA-Institut, unter der Leitung von Herrn Oliver Trinkaus, dürfen wir an dieser Stelle ausdrücklich den Vertretern der Stadt Schwäbisch Gmünd, der Stadt Lorch, der Gemeinde Mutlangen, der Gemeinde Waldstetten sowie den beiden Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe mit den Städten und Gemeinden Bartholomä, Böbingen a.d. Rems, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen sowie Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen danken. Ebenso sind die Akteure der AG Wohnen, namentlich die Vereinigte Gmünder Wohnungsbaugesellschaft, der Haus,- Wohnungs- & Grundeigentümerverein Schwäbisch Gmünd e.V., der Mieterverein Ostalbkreis e.V., die Siedlungswerk GmbH, der Bauverein Schwäbisch Gmünd eG, die Kreisparkasse Ostalb und die VR-Bank Ostalb eG hervorzuheben.
Wir wünschen Ihnen als Nutzer des gemeinsamen Mietspiegels viel Erfolg bei der Anwendung und hoffen, dass der gemeinsame qualifizierte Mietspiegel 2024 -2026 all unseren Bürgerinnen und Bürgern behilflich und nützlich bei der Gestaltung der Mietverhältnisse ist und Ihnen eine möglichst große Transparenz für den Mietwohnungsmarkt liefert.
Der gemeinsame qualifizierte Mietspiegel wird am 01.12.2024 veröffentlicht und ist rückwirkend ab dem 01.07.2024 anwendbar.
Den gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel als Datei finden Sie hier. (2,178 MB)
Den Link zur Online-Version des Mietspiegels finden Sie hier.