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Grundsteuer und Gewerbesteuer

Am 15. Februar 2025 ist die erste vierteljährliche Grundsteuervorauszahlung für das Kalenderjahr 2025 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Vorauszahlungen ergibt sich aus dem zugegangenen Grundsteuerbescheid.
Ebenso ist zum 15. Februar 2025 die erste vierteljährliche Gewerbesteuervorauszahlung für das Kalenderjahr 2025 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Vierteljahresrate ergibt sich aus dem zuletzt ergangenen Abrechungsbescheid 2022 oder 2023.
Wir bitten, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten und in jedem Fall das im Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbescheid eingedruckte Buchungszeichen mit anzugeben.
Bei verspätet eingehenden Zahlungen müssen nach den Bestimmungen der Abgabenordnung Säumniszuschläge angesetzt werden. Auch fallen bei notwendig werdenden Anmahnungen Mahngebühren an.
Bei Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der fällige Grundsteuerbetrag vom angegebenen Konto abgebucht.

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"Als Bürgermeisterin von Mutlangen darf ich Sie alle recht herzlich in Mutlangen, einer liebens- und lebenswerten Gemeinde mit rund 6.900 Einwohnern im Ostalbkreis willkommen heißen."Weiterlesen

Stephanie Eßwein, Bürgermeisterin