Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Die Briefwahl bietet allen Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme bequem von zu Hause aus oder aus dem Ausland abzugeben. Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Kalenderwoche 3 verschickt, sodass die Beantragung der Briefwahlunterlagen rechtzeitig vorbereitet werden kann. Ab dem 13. Januar 2025 können Briefwahlunterlagen für die kommende Bundestagswahl auf verschiedenen Wegen beantragt werden. Die Beantragung ist online, schriftlich oder per QR-Code möglich, jedoch nicht telefonisch.
Möglichkeiten zur Beantragung:
1. Onlinelink:
Der Antrag kann über einen Online-Dienst gestellt werden. Der entsprechende Link wird ab dem 13. Januar 2025 bis 20.02.2025, 12 Uhr auf der Website der Gemeinde Mutlangen unter www.mutlangen.de veröffentlicht.
2. Schriftlich:
Eine schriftliche Beantragung ist möglich: Per E-Mail an: buergerbuero@mutlangen.de mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten Briefwahlantrag.
3. Per QR-Code:
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie auf der Rückseite einen personalisierten QR-Code, der ebenfalls zur Beantragung genutzt werden kann.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung:
Der Antrag muss spätestens am 21. Februar 2025 um 15 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Mutlangen eingegangen sein.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnadresse (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz)
- Eine abweichende Versandadresse (nur falls die Unterlagen nicht an die Wohnadresse geschickt werden sollen)
Ein Versand ins Ausland ist möglich. Bitte beachten Sie dabei die längeren Postlaufzeiten sowie die korrekte Frankierung.
Informationen für Auslandsdeutsche und Auslandsurlaub:
Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und wahlberechtigt sind, finden weitere Informationen auf der Website der Bundeswahlleiterin unter:
www.bundeswahlleiterin.de
Das BMI hat mitgeteilt, dass das Auswärtige Amt nicht nur den sog. Auslandsdeutschen, sondern auch hiesigen Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht.
Außerdem betont das BMI, dass kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand (vgl. §28 Abs. 4 BWO) unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen können als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei der wahlberechtigten Person liegt. Eine Kostenerstattung für den Expressversand scheidet aber auch in diesen Urlaubsfällen aus.
Wichtige Termine:
- Versand der Briefwahlunterlagen:
Die Ausgabe beginnt voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025, da die Stimmzettel aufgrund der verkürzten Frist bei der vorgezogenen Neuwahl erst dann zur Verfügung stehen.
- Frist für den Eingang des Wahlbriefs:
Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025 um 18 Uhr bei der zuständigen Wahlleitung eingegangen sein. Für eine rechtzeitige Zustellung ist die wahlberechtigte Person selbst verantwortlich.