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Vorgezogene Neuwahl des Bundestags verkürzt Briefwahlzeitraum

Wichtige Hinweise des Kreiswahlleiters 

Wählen im Wahllokal an der Urne oder durch Briefwahl - beides ist für Wahlberechtigte möglich. Landrat Dr. Joachim Bläse weist in seiner Funktion als Kreiswahlleiter auf das verkürzte Fristengefüge bei der anstehenden Wahl zum Bundestag am 23. Februar 2025 hin, das vor allem Auswirkungen auf die Briefwahl hat. Wahlberechtigte, die diese Form wählen, müssen diesmal ihre Briefwahlunterlagen schneller bei ihrer Gemeindeverwaltung beantragen, ausfüllen und zurücksenden.

Grund sind die durch Rechtsverordnung des Bundes vorgegebenen Fristen für die gesamte Wahlorganisation, die gegenüber einer Wahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode verkürzt sind. So wird bundesweit und auch in den Wahlkreisen 269 Backnang-Schwäbisch Gmünd und 270 Aalen-Heidenheim, für die der Ostalbkreis zuständige Kreiswahlbehörde ist, der Beginn der Briefwahl frühestens zwischen dem 6. und 10. Februar starten können. Ein früherer Start ist nicht möglich, weil die Stimmzettel erst dann gedruckt und an die Gemeinden ausgeliefert werden können, nachdem die Wahlvorschläge zugelassen sind und die Landeswahlausschüsse sowie der Bundwahlausschuss am 30. Januar über etwaige Beschwerden entschieden haben.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, also am Sonntag, 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür sind nach dem Bundeswahlgesetz die Wählerinnen und Wähler selbst verantwortlich. Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt.

Kreiswahlleiter Dr. Bläse empfiehlt potenziellen Briefwählerinnen und -wählern deshalb, unmittelbar nach Erhalt ihrer Wahlbenachrichtigung tätig zu werden. „Sie sollten dann unverzüglich den für die Briefwahl benötigten Wahlschein bei Ihrer Gemeindeverwaltung persönlich, oder auch schriftlich per Fax oder E-Mail, beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich; allerdings bieten viele Bürgermeisterämter inzwischen auch die Möglichkeit, die Unterlagen online anzufordern“, so Bläse. Informationen für Wahlberechtigte dazu finden sich auch auf den Internetseiten der Gemeindeverwaltungen.

Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen. Alternativ kann der Wahlbrief aber auch direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben werden.

Trotz beantragter Briefwahl kann man am Wahltag im Wahllokal wählen, wenn man von der Briefwahl noch nicht Gebrauch gemacht hat. Mitzubringen ist dann der Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und ein gültiger Lichtbildausweis. Gewählt werden kann in diesem Fall am Wahltag in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises.

Eine weitere Alternative ist es, die Briefwahl bei der Gemeindeverwaltung vor Ort zu beantragen und dort auch sofort zu wählen. So werden zwei Postwege eingespart.

benz

"Als Bürgermeisterin von Mutlangen darf ich Sie alle recht herzlich in Mutlangen, einer liebens- und lebenswerten Gemeinde mit rund 6.700 Einwohnern im Ostalbkreis willkommen heißen."Weiterlesen

Stephanie Eßwein, Bürgermeisterin