Die Gemeinde sucht weiterhin Wohnraum für geflüchtete Menschen
Den Städten und Gemeinden werden weiterhin geflüchtete Menschen zur Unterbringung zugewiesen. Aufgrund einer neuen Durchführungsverordnung hat sich für die Gemeinde Mutlangen im Jahr 2025 die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge stark erhöht. Grund dafür ist, dass es in Mutlangen keine vom Landkreis betriebene Gemeinschaftsunterkunft (GU) für eine vorläufige Unterbringung gibt. Das bedeutet, dass Mutlangen aufgrund der Privilegierung von Gemeinden mit einem GU-Standort des Landkreises neben der „regulären Zuweisungsquote“ zusätzlich 22 Personen unterbringen muss.
Die meisten Menschen, die uns zugewiesen werden, stammen nach wie vor aus der Ukraine. Viele von ihnen haben bereits Sprachkurse absolviert, so dass eine Verständigung in Deutsch möglich ist.
Aus diesem Grund sucht die Gemeinde Mutlangen weiterhin Wohnraum. Dabei tritt die Gemeinde Mutlangen zur Sicherheit des Vermieters als Mieterin auf. Sollte bei Ihnen Wohnraum zur Verfügung stehen, den Sie zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stellen würden, melden Sie sich bitte auf dem Rathaus bei Herrn Siedle, Tel. 07171 / 703-26, Mail: Siedle@Mutlangen.de. Gemeinsam können offene Fragen geklärt werden.