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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Sie bietet aber ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums.

Vertiefende Informationen

Die Voraussetzungen für eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU entsprechen im Wesentlichen denjenigen der Niederlassungserlaubnis.

Freigabevermerk

18.02.2022 Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Hauptstraße 22
73557 Mutlangen

Tel.: 07171/703-0
Fax : 07171/703-80
info@mutlangen.de

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"Als Bürgermeisterin von Mutlangen darf ich Sie alle recht herzlich in Mutlangen, einer liebens- und lebenswerten Gemeinde mit rund 6.700 Einwohnern im Ostalbkreis willkommen heißen."Weiterlesen

Stephanie Eßwein, Bürgermeisterin